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   VG Bremen, 07.05.2020 - 5 K 204/19   

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VG Bremen, 07.05.2020 - 5 K 204/19 (https://dejure.org/2020,13036)
VG Bremen, Entscheidung vom 07.05.2020 - 5 K 204/19 (https://dejure.org/2020,13036)
VG Bremen, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 5 K 204/19 (https://dejure.org/2020,13036)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel;

    Auch § 11 Abs. 3a BremSpielhG ist verfassungs- und unionsrechtlich nicht zu beanstanden (VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 65 ff. und Urt. v. 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris Rn. 32 ff.).

    Diese Besonderheiten erfordern es, dass die Behörde eine Übergangszeit zur Schließung des Betriebes jedenfalls in Erwägung zu ziehen hatte, wenngleich die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers, die mit den Neuregelungen verfolgten Ziele möglichst schnell zu verwirklichen, für eine kurz bemessene Frist zur Einstellung des Spielhallenbetriebes sprechen dürfte (vgl. dazu bereits VG Bremen, Urt. v. 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris Rn. 58).

    Aus Sicht der Kammer liegt in diesen Fällen ein Ermessensfehler vor, wenn Angaben zum Auswahlermessen fehlen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris Rn. 58 sowie Urt. v. 18.06.2020 - 5 K 202/19 -, juris Rn. 37).

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

    Insbesondere können die Spielhallenbetreiber nicht die verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen verlangen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.03.2020 - 4 B 362/19 -, juris Rn. 42 f. m. w. N.; Urteil der Kammer vom 09.04.2021 - 1 K 5695/19 - VG Stuttgart, Urteile vom 12.05.2020 - 18 K 10575/18 -, juris Rn. 30 und vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 37 ff.; VG Bremen, Urteil vom 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris Rn. 42).
  • VG Bremen, 16.03.2022 - 5 V 2299/21

    Erlaubnis für das das Betreiben einer einer Prostitutionsstätte - Erlöschen der

    § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO räumt der Behörde ein Ermessen ein, ob sie bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eingreift (Entschließungsermessen) und - wenn sie sich für ein Einschreiten entscheidet - wie sie einschreitet (Auswahlermessen, siehe dazu VG Bremen, Urt. v. 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris Rn. 55).
  • VG Bremen, 12.07.2023 - 5 V 1296/23

    Eilantrag auf vorläufige Gestattung des Betriebs von Spielhallen -

    Dass das Verbundverbot für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, ist in der Rechtsprechung der Kammer bereits geklärt (vgl. nur VG Bremen, Urt. v. 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Verbundverbot).
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